Lukas Hary - Püttlingen/Saarland
1994 geboren im Saarland und aufgewachsen in Friedrichsthal
Die Ausbildung zum Schornsteinfegergesellen habe ich im Jahr 2017 abgeschlossen
Meinen Meister im Schornsteinfegerhandwerk habe ich im Jahr 2020 in Kaiserslautern abgeschlossen
Seit dem 1. September 2023 bin ich als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger verantwortlich für den Bezirk Püttlingen
Folgende Dienstleistungen bieten wir als Schornsteinfeger
Reinigen und Überprüfen von abgasführenden Leitungen.
Abgaswegeüberprüfung in Form von CO-Messung sowie einer Emissionsmessung nach 1. BimschV.
Überprüfung auf Brandsicherheit im gesamten Gebäude.
Wir beraten Sie gerne fachlich rund um das Thema Feuerstätten, Schornsteine und Abgasleitungen.
Planung, Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern in Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Überprüfung von gasführenden Leitungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Überprüfung von Dunstabzugsanlagen, vor allem gewerblich genutzter Anlagen.
Beispielsweise Hilfe beim Wechsel von alten Revisionsöffnungen oder beim Aufstellen eines neuen Kaminofens, etc..
Online-Buchungen bitte nur für Kunden aus dem Umfeld Püttlingen
Ihren zuständigen Schornsteinfeger finden Sie über die offizielle Schornsteinfegersuche
Falls das Terminbuchungstool bei Ihnen nicht oberhalb dieses Textes angezeigt werden sollte, akzeptieren Sie bitte die Cookies auf dieser Seite.
Alles rund um das Thema Energieberatung - von unserem externen Kollegen Daniel Konetzke
Folgende Dienstleistungen bieten wir als Energieberater
Erstellung von Energieausweisen für Privatgebäude, sowohl Bedarf- als auch Verbrauchsausweis.
Gerne beraten wir Sie, den richtigen und passenden KFW oder Bafa Antrag zu finden.
Beratung und Unterstützung bei jeglichen Maßnahmen zum Energiesparen im Haus oder der Wohnung.
Gerne beraten wir Sie in allen Punkten zum Thema energetische Sanierung bei Ihnen vor Ort.
Ihren zuständigen Schornsteinfeger im Bundesland Saarland finden Sie über die offizielle Schornsteinfegersuche
Dies ist einsehbar im ausgestellten Feuerstättenbescheid. Dieser wird nach Schornsteinfegerhandwerksgesetz §14 ausgestellt.
Nein, die Feuerstättenschau darf immer nur von dem für diesen Bezirk bevollmächtigten Schornsteinfeger durchgeführt werden.
Gerne können Sie einen Termin online oder per WhatsApp mit mir vereinbaren. Selbstverständlich sind Terminvereinbarungen auch per Telefon oder Email möglich. Alle Kontaktmöglichkeiten sind auf dieser Webseite zu finden.
Nach Rücksprache sind auch Termine samstags möglich. Jedoch wird hierfür eine zusätzliche Gebühr berechnet.
Grundsätzlich ja. Als externer Kunde können Sie gerne eine spezifische Anfrage an uns stellen. Wir werden Ihnen schnellstmöglich ein Angebot zukommen lassen oder mit Ihnen in Kontakt treten.